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1994 wurde in Deutschland das Ende des §175 StGB besiegelt, der 1871 Teil des Reichsstrafrechts geworden war. Am 14. März 1994 hatte der Bundestag mit dem 29. Strafrechtsänderungsgesetz den §175 StGB abgeschafft; am 31. Mai wurde dieses Gesetz ausgefertigt; am 10. Juni verkündet; und am 11.
Unter dem §175 waren seit dem Kaiserreich (strafrechtliche) Verfolgung, Diskriminierung und Entrechtung alltägliche Herausforderungen für gleichgeschlechtlich begehrende und gender non-konform lebende Menschen.